Die STS-Fernpilotenlizenz in Deutschland – sinnvoll auch ohne STS-Flug?
Professioneller Drohnenbetrieb erfordert mehr als nur Technik, es braucht Struktur, Wissen und Rechtssicherheit.
Die STS-Fernpilotenlizenz nach EU-Verordnung 2019/947 ist der höchste Standard für Drohnenpilot*innen in Europa. Sie befähigt zu Einsätzen in der spezifischen Kategorie, sei es über urbanem Gebiet, außerhalb der Sichtweite oder in komplexen Umgebungen.
Aber lohnt sich die STS-Ausbildung auch dann, wenn kein Flug nach STS-01 oder STS-02 geplant ist?
Die Antwort: Ja, und wie.
Denn auch individuelle SORA-Genehmigungen, BOS-Einsätze und kommerzielle Drohnenflüge profitieren enorm von dieser Qualifikation. Warum, erfahren Sie hier.
Was ist die STS-Fernpilotenlizenz?
Die Standard-Szenarien (STS) der EU-Drohnenverordnung ermöglichen einen vereinfachten Betrieb in der spezifischen Kategorie, ohne individuelle Risikoanalyse.
In Deutschland sind folgende Szenarien zugelassen:
- STS-01: VLOS-Flüge mit UAS <25 kg über kontrollierten Bodenflächen, auch in Nähe unbeteiligter Personen
- STS-02: BVLOS-Flüge über unbesiedeltem Gebiet mit zusätzlichem Beobachter – bereits national anwendbar
Beide Szenarien erfordern eine theoretische und praktische Schulung sowie eine Konformitätsbewertung des eingesetzten UAS.
STS-Lizenz – sinnvoll auch ohne STS-Flug?
Selbst wenn Sie keinen Standardflug nach STS-01 oder STS-02 durchführst, bietet die STS-Ausbildung viele Vorteile:
Einstieg in die spezifische Kategorie
Viele Einsätze fallen nicht mehr in die offene Kategorie, z. B. wenn Sie:
- Näher als 150 m an Menschen fliegen
- Eine schwere Drohne (>4 kg) nutzen
- Urban oder BVLOS fliegen
Dann brauchen Sie eine SORA-basierte Betriebsgenehmigung. Hier hilft Ihnen das STS-Wissen massiv weiter.
Anerkennung bei Behörden & Versicherungen
Luftfahrtbehörden prüfen bei Anträgen häufig die Kompetenz der Fernpiloten. Die STS-Lizenz zeigt:
„Dieser Pilot kennt die Anforderungen und kann sicher in der spezifischen Kategorie operieren.“
Das erleichtert Genehmigungsprozesse, verringert Rückfragen und erhöht die Chancen auf Erteilung.
Strukturierter und sicherer Betrieb
Die STS-Ausbildung vermittelt:
- Notfallverfahren, Rollenverteilung & Checklisten
- Flugplanung & Luftraumprüfung
- Logbuchführung & Betriebsdokumentation
Das sorgt für Sicherheit, Effizienz und klare Abläufe auch im täglichen Einsatz.
Hinweis: BOS-Flüge brauchen kein STS-Szenario
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie Feuerwehr, Polizei oder THW fliegen nicht unter EU-Drohnenrecht, sondern nach Artikel 14 der EU-Verordnung 2019/947. Sie benötigen keine STS-Zulassung und keine Betriebsgenehmigung, solange sie hoheitlich tätig sind.
Trotzdem sinnvoll: STS als BOS-Schulungsstandard
Viele BOS-Einheiten setzen die STS-Ausbildung als:
- Standard für die interne Qualifikation
- Nachweis gegenüber Öffentlichkeit & Versicherern
- Basis für gemischte Einsätze mit zivilen Dienstleistern



