Gebührenbescheide von dem Luftfahrtbundesamt (LBA)
Gebührenbescheide für UAS-Betreiberregistrierung und Kompetenznachweise sowie Fernpiloten-Zeugnisse im persönlichen Nutzerkonto
Ab dem 18. Juni 2021 registrierte UAS-Betreiber sowie Fernpiloten, die ab dem 18.06.2021 einen Kompetenznachweis A1/A3 oder ein Fernpiloten-Zeugnis (A2 und/oder STS) absolviert haben, werden in den nächsten Wochen ihre Gebührenbescheide in ihrem persönlichen Nutzerkonto erhalten.
Die UAS-Betreiber und Fernpiloten erhalten in den kommenden Wochen (bis voraussichtlich Ende 2025) eine Benachrichtigung per E-Mail vom Absender "lba-openuav.de", die auf die Verfügbarkeit des Gebührenbescheids im Nutzerkonto hinweist.
Der Betreff der E-Mail lautet: "Gebührenbescheid des Luftfahrt-Bundesamtes - Abrufbar in Ihrem persönlichen Betreiber-/Fernpilotenkonto".
Die Gebührenpflicht wurde immer offen kommuniziert, und die rechtliche Grundlage dafür ist ein Gesetz, das am 18. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Seit diesem Datum ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) verpflichtet, die entsprechenden Bescheide auszustellen.
Warum kommen die Bescheide aber erst jetzt?
Es gab eine sehr große Anzahl an Vorgängen – im hochstelligen Bereich –, die manuell zu bearbeiten, einfach nicht möglich war. Bisher gab es in der öffentlichen Luftfahrtverwaltung kein System, das sozusagen wie ein “Online-Shop” für Gebührenbescheide funktioniert. Deshalb hat sich die Ausstellung der Bescheide so extrem verzögert.
Jetzt werden die Bescheide nachträglich verschickt. Wenn du also seit dem 18. Juni 2021 deine Qualifikation erworben hast, kannst du in nächster Zeit mit einer Nachricht vom LBA rechnen. Falls du dich aber schon vorher um den Drohnenführerschein gekümmert hast, betrifft dich die Gebührenpflicht erst bei der Verlängerung, die nach fünf Jahren ansteht.
Das LBA bittet alle Betroffenen, die keine solche Benachrichtigung erhalten, dennoch regelmäßig ihr Nutzerkonto zu kontrollieren, falls die Benachrichtigungs-E-Mail im Spam-Ordner gelandet ist oder versehentlich gelöscht wurde.
Für die Anmeldung zum persönlichen Nutzerkonto, kann der folgende Link genutzt werden, der auch in der Benachrichtigung zu finden ist.
Alternativ findet sich eine Verlinkung zum Login-Bereich auch hier. Hier findet sich auch ein Leitfaden zum Zurücksetzen des Passwortes, sofern es nicht mehr bekannt sein sollte.
Für Rückfragen oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das Funktionspostfach des zuständigen Referates des Luftfahrt-Bundesamtes.



