Neue EU-Drohnen-Verordnung 2020/2021

13-05-2020

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OFFIZIELLE VERORDNUNG VOM 04.JUNI 2020:

Jetzt ist es offiziell bestätigt die EU-Verordnung wird verschoben:

Die Anwendbarkeit der Verordnung (EU) 2019/947 über den Betrieb von UAV´s wurde um 6 Monate (seit Bekanntgabe am 04.Juni.2020) verschoben. Das Gesetz wurde hier veröffentlicht.

(https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2020/746/oj)

Die UAV-Verordnung wird nun ab dem 31. Dezember 2020 anwendbar. Alle Termine in der Verordnung wurden entsprechend um 6 Monate verschoben, so dass die zeitliche Umsetzung unverändert bleibt. Die volle Anwendbarkeit wird nun für den 1. Januar 2023 erwartet.

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Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ist die politische Umsetzung der europäischen Regelungen, Bestimmungen und Verfahren ins Stocken geraten. Die Europäische Kommission hat den Vorschlag Deutschlands und anderer Mitgliedsstaaten positiv aufgenommen, die endgültige Anwendung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 auf den 01.01.2021 zu verschieben.

Der bisherige deutsche Kenntnisnachweis wird nur noch bis zum 30.06.2021 gültig sein. Bis zu diesem Datum wandeln die Mitgliedstaaten ihre vorhandenen Zeugnisse über die Kompetenz von Fernpiloten sowie ihre Genehmigungen für UAS-Betreiber (auch solche, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden) entsprechend der neuen Verordnungen um.

Das neue EU-Recht unterteilt Drohnen nach Gewicht, Einsatzort und Betriebszweck in drei Kategorien

Was bedeutet das für uns Drohnen-Piloten?

Offene Kategorie (open category):

In diese Kategorie fällt der Betrieb von Drohnen, der mit dem geringsten Risiko verbunden ist. Für den Betrieb ist keine Genehmigung oder Erklärung des Piloten erforderlich. Drohnen müssen den Gewichts-Klassen C0 bis C4 zugeordnet werden.

Beispiel: C0

Zusätzlich wird in drei Unterkategorien A1, A2 und A3 eingeteilt. Hier werden die Qualifikation und Kompetenz von Fernpiloten-Kompetenzen in Abhänigkeit zum Risiko geregelt.

Spezielle Kategorie (specific category):

Jeder Betrieb, der nicht in die offene Kategorie fällt, fällt in die spezielle Kategorie und erfordert eine Risikobewertung und Betriebsgenehmigung durch die zuständige Behörde. Je nach Ergebnis werden spezielle Anforderungen an den Piloten und UAV gestellt.

Details zur specific category:

Standard-Szenario

Standard-Szenarien beinhalten für häufige VLOS- und BVLOS-Anwendungen vorgefertigte Sicherheitsstandards und Maßnahmen zur Risikominderung.

Individuelle Risikobewertung

Für individuelle Bewertung des Risikos eines Drohneneinsatzes muss der Betreiber u.a. die Merkmale des UAV beschreiben.

Dauerhafte Betriebsgenehmigung

Für ein konkretes Einsatz-Szenario muß dauerhafte Betriebsgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Zulassungspflichtigen Kategorie (certified category)

Für Drohnen dieser Kategorie sind die Zulassung des Luftfahrzeugs, eine Fernpiloten-Lizenz sowie ein Zeugnis der Betreibergesellschaft (LUC-Zeugnis) erforderlich.

 

Registrierung von Drohnen. Allgemein gilt für alle Kategorien:

Die Betreiber von Drohnen müssen sich zukünftig selbst in einer Datenbank registrieren.

Geo-Sensibilisierung (geo-awareness)

Unter Geo-Awareness wird eine Funktion verstanden, die eine potenzielle Verletzung von Luftraumgrenzen durch Drohnen erkennt und die Fernpiloten mit einem Hinweis warn

Direkte Fernidentifikation (direct remote identification)

Die Fernidentifikation ermöglicht, dass Informationen über ein im Betrieb befindliches unbemanntes Luftfahrzeug ohne einen physischen Zugang abgerufen werden können.

 

Mehr über die Regeln und Bestimmungen erfahren Sie HIER

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