ProFlyCenter mit allgemeiner Genehmigung für die DJI FlyCart 30!
DJI FlyCart 30 in ganz Deutschland einsetzen! - Wie haben wir in nur 20 Tagen die Genehmigung vom LBA erhalten? Die Antwort finden Sie im folgenden Fallbeispiel.
Die DJI FlyCart 30 ist eine große Transportdrohne von DJI mit viel Potenzial. Sie kann für den Hilfsmittel- und Gütertransport, die Logistik in schwer zugänglichen Gebieten oder Rettungseinsätze eingesetzt werden. Um sie in Europa und Deutschland nutzen zu können, ist eine Genehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich. Das ProFlyCenter erhielt diese Genehmigung im Juli 2024.
Viele professionelle Anwender empfinden es als sehr kompliziert und zeitaufwendig, eine Genehmigung vom LBA für den Einsatz großer Drohnen oder kleinerer Drohnen mit höherem Betriebsrisiko (außerhalb der offenen Kategorie) zu erwirken. Das kann natürlich der Fall sein, doch es gibt Ausnahmen, die auf das Wissen und die Erfahrung derjenigen beruhen, die die Dokumentation vorbereiten.
Arten von Genehmigungen vom LBA
Um eine Genehmigung vom LBA zu erhalten, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
1. Betriebshandbuch – früher Conops genannt
2. Antrag auf Betriebserlaubnis
Besonders der zweite Teil erscheint aufgrund seines Umfangs sehr kompliziert. Hier müssen unter anderem das Unternehmen, die Unternehmensstruktur, Verfahren, Checklisten, Schulungen, die Art des geplanten Betriebs, der Standort sowie die verwendete Ausrüstung beschrieben werden. Gerade die dafür notwendige SORA-Risikoanalyse ist eine zeitaufwändige Arbeit. Ein Betriebshandbuch umfasst manchmal dutzende von Seiten. Dank der vom LBA bereitgestellten Vorlage ist es jedoch etwas einfacher. Wird dies zudem von einem erfahrenen Mitarbeiter durchgeführt, ist es relativ schnell erledigt.
Zeitplan: Ein Bundesland ist nicht wie das andere
Die ausgefüllten Dokumente müssen dann an die Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes gesendet werden. Ein wichtiger Punkt hierbei: Einige deutsche Bundesländer haben eigene lokale Stellen, während andere dem zentralen LBA in Hannover unterstellt sind. Wo Sie Ihre Dokumentation einreichen müssen, hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen registriert ist. Dies ist ein sehr wichtiger Faktor, der die Bearbeitungszeit Ihres Antrags erheblich beeinflusst. Manche Bundesländer arbeiten effizienter. Wir haben unseren Antrag beim LBA in Stuttgart eingereicht (das PFC ist in Baden-Württemberg registriert) und es dauerte etwa 10 Tage, um die erste Version unseres Antrags zu bearbeiten, in der wir nur einen Standort eingereicht haben. Natürlich hängt die Bearbeitungszeit auch von der Qualität der Dokumentation ab. Unsere Abteilung für Drohnenoperationen bereitet derzeit durchschnittlich fünf Anträge pro Monat für Genehmigungen beim LBA vor, sodass es kaum größere Anmerkungen zu unserer Dokumentation gibt.
Wichtig: Es spielt keine Rolle, wo Sie den Flug durchführen möchten. Sie beantragen die Genehmigung bei dem LBA, das dem Bundesland entspricht, in dem Ihr Unternehmen registriert ist. Im Falle das der Flug in einem EU-Nachbarstaat durchgeführt wird, muss nochmal dort eine Genehmigung bei der dortigen CAA eingeholt werden. Dieser Vorgang ist durch die Bestätigung der CAA im eigenen EU-Staat beschleunigt.
Unsere erste Genehmigung für die DJI FlyCart - Einzelstandort
ProFlyCenter hat zweimal eine Genehmigung beantragt. Beim ersten Antrag ging es um eine Erlaubnis für eine Demonstrations- und Schulungsflug an einem Standort in der Nähe von Carlsbad.
Innerhalb von sieben Tagen nach Einreichung der Dokumentation erhielten wir die Genehmigung unter bestimmten Auflagen.
Unsere zweite Genehmigung für die DJI FlyCart - Allgemeine Standortgenehmigung (Deutschland)
Da es leider etwas aufwendig ist, für jeden einzelnen Standort eine separate Genehmigung zu beantragen, haben wir uns für einen effizienteren Ansatz entschieden. Angesichts der hohen Nachfrage unserer Kunden, die die DJI FlyCart oft kurzfristig ausprobieren möchten und schnellen Service erwarten, haben wir uns entschlossen, beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine allgemeine Standortgenehmigung zu beantragen.
Was ist eine allgemeine Standortgenehmigung?
Kurz gesagt, handelt es sich hierbei um eine Genehmigung, die es uns erlaubt, eine spezifische Drohnenoperation unter definierten Bedingungen und mit spezifischer Ausrüstung an jedem Standort in Deutschland durchzuführen, ohne dass wir jedes Mal eine Genehmigung beim LBA einholen müssen. Diese Flexibilität ermöglicht es uns, den Betrieb nach Belieben zu organisieren, solange wir die in der Genehmigung festgelegten Bedingungen einhalten. Natürlich müssen wir in der Dokumentation ausführliche Informationen über den geplanten Flug bereitstellen und die Kompetenz des Piloten nachweisen.
Wir haben verschiedene Beispielstandorte vorbereitet und für jeden eine separate SORA-Analyse erstellt und dem LBA vorgelegt. Nach Prüfung dieser Analysen hat uns das LBA eine allgemeine Standortgenehmigung erteilt, die es uns ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen deutschlandweit zu fliegen, ohne das LBA im Vorfeld informieren zu müssen.
Welche Voraussetzungen muss ein Pilot erfüllen, um die DJI FlyCart 30 zu steuern?
In jedem Betriebsanweisungs-Handbuch müssen die Qualifikationen und Erfahrungen des Piloten für den spezifischen Flug detailliert beschrieben werden. Unser Schulungsprogramm gliedert sich in folgende Bereiche:
- Allgemeines Wissen zur Nutzung von Drohnen (70% der Schulung)
- Bedienung des Fly Cart (15% der Schulung)
- Schulung zur Anwendung des Betriebsanweisungs-Handbuchs (15% der Schulung)
Wie im beigefügten Bild ersichtlich, haben wir einen Teil der Schulung durch die STS-Theorie-Lizenz ersetzt. Diese Lösung verringert erheblich die Kosten und den Zeitaufwand für die Schulung eines Piloten für den DJI FlyCart. Es sind keine internen Zertifizierungen erforderlich – eine reguläre STS-Lizenz, die in ganz Europa anerkannt ist, genügt.
Informationen zur Schulung für die STS-Theorie-Lizenz finden Sie hier!
Welche Vorteile bietet unsere allgemeine Genehmigung für den DJI FlyCart 30?
Erstens Flexibilität – wenn Sie möchten, dass wir Ihnen die DJI FlyCart 30 an Ihrem Standort präsentieren, können wir dies oft schon am nächsten Tag ermöglichen. Nur wenige Unternehmen in Deutschland bieten diesen Service an.
Zweitens Erfahrung – wir können Ihnen oder Ihrem Unternehmen zügig bei der Erlangung der notwendigen Genehmigungen helfen. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der Dokumentationsvorbereitung oder der Schulung.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie in der speziellen Kategorie.
Nächster Schritt
Derzeit befinden Sie sich im Prozess, eine Genehmigung für den Einsatz des DJI Dock 2 bei BVLOS-Flügen an einem allgemeinen Standort zu erhalten.
Wenn Sie daran interessiert sind, dieses Produkt für Ihr Drohnen-Business zu nutzen, kontaktieren Sie uns bitte oder Solectric.