DJI Mavic 3 Drohne erhält die EU Zertifizierung C1!

19-08-2022

Am 18.08.2022 wurde von DJI und dem TÜV Rheinland bekannt gegeben, dass die Drohne als eine der ersten Drohnen erfolgreich für die C1 Klasse zertifiziert wurde. Dadurch ist es möglich, ab dem 1. Januar 2024 in der Unterkategorie A1 der offenen Kategorie zu fliegen. Damit eröffnen sich völlig neue Möglichkeiten beim Fliegen dieser Drohne.

DJI hat sein Model von einer benannten Stelle in Deutschland, dem TÜV Rheinland, als benannte Stelle zertifizieren lassen. Das C1-Zertifikat gilt natürlich in der gesamten Europäischen Union und in besonderen Fällen auch außerhalb der EU, d.h. zusätzlich in Norwegen, Island und dem Fürstentum Liechtenstein.

Was bedeutet das?

In der offenen Kategorie darf der DJI Mavic 3 derzeit bis zu 50m horizontal von Menschen entfernt oder im Slow-Mode fliegen. Der Pilot muss das A2 Fernpilotenzeugnis oder, bei Flügen außerhalb von Ortschaften, zumindest den A!A3 Kompetenznachweis abgelegt haben.

Die C1-Zertifizierung für die DJI Mavic 3 bedeutet, dass diese Drohne nach vollständig abgeschlossener Zertifizierung (Q42022), legal in der Unterkategorie A1 fliegen kann. Mit ihrem Gewicht von 895g (<900g) kann sie dann ohne Abstandsbeschränkungen zu Passanten fliegen, sofern keine spezielle Auflagen beachtet werden müssen.

Wie in der gesamten offenen Kategorie ist das Überfliegen von Menschenansammlungen unter keinen Umständen erlaubt.

Voraussetzung für den Piloten: Der Pilot muss das Handbuch der Drohne lesen und sich mit dem Umgang vertraut machen. Außerdem muss er die Schulung A1/A3 durchführen und die Prüfung für den A1/A3 Kompetenznachweis bestehen.

Das A2 Fernpilotenzeugnis: Dieses ist jetzt zwar nicht mehr notwendig aber wir empfehlen es dennoch. In den Lernunterlagen, also dem Kurs A2, sind viele nützliche Informationen enthalten um den Umgang und die Technik der Drohne besser zu verstehen.

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Zertifizierung ab dem 4. Quartal 2022

Um die DJI Mavic 3-Drohne mit dem neuen EU C1-Zertifikat fliegen zu können, muss der Nutzer zunächst die Firmware seiner Drohne auf die neueste Version aktualisieren. Laut DJI wird dazu ein spezielles Update in Q4 möglich sein.

 

Wenn sich ein DJI Mavic 3-Nutzer nicht dazu entschließt, die Software zu aktualisieren, um die C1-Zertifizierung für sein Model zu erhalten, kann er die Drohne ab dem 1.1.2024 in der offenen Kategorie in Gebieten, die frei von Menschen und mindestens 150 Meter am Horizont von Grundstücken entfernt sind, steuern.

 

WICHTIG: Das Firmware-Update auf der Drohne wird laut Ankündigung des Herstellers nicht mehr rückgängig zu machen sein.

 

Was bringt die Zertifizierung für die Mavic 3 noch?

Der Erhalt der C1-Zertifizierung für die DJI Mavic 3 bringt nach dem Software-Update weitere Änderungen mit sich:

  • Die Mavic 3 erfüllt dann den Geräuschpegel von 83db.
  • Wenn der intelligente Flugmodus Active Track verwendet wird, um Personen oder Objekte zu filmen, wird die Entfernung zur Person/zum Objekt auf 50 m begrenzt, über 50 m wird Active Track deaktiviert.
  • Die Hilfs-LEDs werden während des Einsatzes automatisch ein- und ausgeschaltet, je nach den tatsächlichen Flugbedingungen.
  • Die LEDs an den vorderen Armen der Drohne blinken standardmäßig, von der Aktivierung bis zum Ausschalten der Drohne, immer.

 

Was Sie wissen sollten:

Zu den weiteren Verpflichtungen, die mit dem Zertifikat einhergehen, gehört die Verpflichtung, die Drohne mit einem C1-Label zu versehen. Diesbezüglich wird der Hersteller DJI voraussichtlich bereits im vierten Quartal dieses Jahres Informationen an Kunden und Nutzer der DJI Mavic 3 senden.

DJI hat außerdem angekündigt, dass auch andere Modelle in die Prüfung gehen, um die entsprechenden EU-Zertifizierungen zu erhalten und diese Drohnen für die Verwendung nach dem 31.12.2023 vorzubereiten.

 

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