Wie nutze ich die DJI Mini 2 im Jahr 2021?

21-11-2020

Möchtest du die neuen EU Regularien anhand eines konkreten Beispiels kennenlernen? Wir erklären dir die wichtigsten Themen am Beispiel der DJI Mini2 und wie du nach 30.12.20 fliegen kannst!

Nicht ohne Grund wiegt die Mini 2 (und DJI Mavic Mini) jeweils 249 Gramm. Mit nur einem Gramm mehr würde die Drohne auf der Grundlage der neuen europäischen Verordnungen (2019/945 und 2019/947) in eine andere, höhere Kategorie übergehen, was mehr Aufgaben wie die Schulung beim LBA mit sich bringen würde.

Erinnern wir uns, dass nach den neuen europäischen Verordnungen ab Anfang 2021 Drohnenflüge in zwei neuen Kategorien durchgeführt werden: offene und spezielle Kategorie. Letztendlich wird es auch eine zertifizierte Kategorie geben, in der komplizierterer Drohnenverkehr stattfinden wird, wie z.B. im Zusammenhang mit dem Transport von Lebensnotwendigen oder speziellen Materialien.

Wir gehen davon aus, dass du die Mini 2 für Freizeit und Fotografie gekauft hast und fliegen möchtest. Daher lohnt es sich, die Anforderungen der offenen und speziellen Kategorie zu kennen, die wir hier in einer sehr kurzen Form vorstellen:

 

  1. REGISTRIERUNG VON DROHNENPILOTEN

In Punkt (15) der Verordnung (EU) 2019/947 der Kommission finden wir eine Bestimmung:

(15) Studien haben gezeigt, dass unbemannte Luftfahrzeuge mit einer Startmasse von 250 g oder mehr ein Sicherheitsrisiko darstellen würden, und daher sollten die Betreiber solcher unbemannten Luftfahrzeuge verpflichtet werden, sich selbst zu registrieren, wenn sie solche Luftfahrzeuge in der Kategorie "offen" betreiben.

Dies würde bedeuten, dass nur der Einsatz von Drohnen über 250g die Registrierung ihres Betreibers zwingend erforderlich machen sollte. Zu beachten ist aber diese Bestimmung in Artikel 14 der Verordnung 2019/947:

Drohnenbetreiber müssen sich registrieren lassen, wenn sie innerhalb der "offenen" Kategorie mit einem der folgenden unbemannten Luftfahrzeuge operieren:

  1. mit einem MTOM von 250 g oder mehr die im Falle eines Aufpralls auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann;
  2. die mit einem Sensor ausgestattet ist, der in der Lage ist, personenbezogene Daten zu erfassen, sofern sie nicht der Richtlinie 2009/48/EG entspricht.

Der zweite Punkt sagt aus, dass es notwendig ist, den Bediener der Drohne zu registrieren, wenn die Drohne über einen Sensor verfügt, der persönliche Daten sammelt, und das ist zweifellos die Kamera in der Drohne. Die Ausnahme gilt nur für Drohnen, die nach der EU-Richtlinie 2009/48/EG als Spielzeug anerkannt sind. Die Mavic Mini und Mini 2 liegen fallen aber nicht darunter.

SCHLUSSFOLGERUNG: Benutzer der Drohnen DJI Mavic Mini und Mini 2 müssen sich registrieren. Die Online Registrierung über das LBA ist ab dem neuen Jahr (2021) notwendig und möglich.

 

  1. Alter Benutzer / Mindestalter

Bei Operationen mit Drohnen der offenen (und speziellen) Kategorie gemäß Verordnung 2019/947 muss der Nutzer mindestens 16 Jahre alt sein. Glücklicherweise kann ein Mitgliedstaat dieses Alter auf 14 Jahre herabsetzen. Unterhalb dieses Alters können Kinder unter Aufsicht von Erwachsenen die Drohne steuern.

 

  1. Kann ich über Menschen fliegen?

Viele Anwender denken, dass eine Drohne bis zu 250g fast überall fliegen kann. Das Problem liegt im Detail, genauer gesagt in der Formulierung "fast überall".

Mit der DJI Mini und Mini 2 kannst du zum Beispiel über Menschen fliegen, aber nicht über Menschenansammlungen.

Warum?

Wie in der Verordnung 2019/947 definiert, sind "Versammlungen von Menschen":

Versammlungen bei denen Personen aufgrund der Dichte der anwesenden Menschen nicht weggehen können wie zum Bsp.:

  1. an sportlichen, kulturellen, religiösen oder politischen Veranstaltungen;
  2. an begehrten Ausflugszielen, viel besuchten Parks oder Stränden;
  3. auf öffentlichen Straßen während der Ladenöffnungszeiten;
  4. auf Besuchertribünen, Sportanlagen etc.

Dies sind nur Beispiele, aber sie zeigen, dass es nicht unbedingt um Straßenproteste oder Demonstrationen gehen muss...

 

  1. NUR IN SICHTWEITE UND NICHT HÖHER ALS 120 M ÜBER DEM BODEN

In der offenen Kategorie wird grundsätzlich nur innerhalb der Sichtweite des Piloten geflogen. Wenn wir außerhalb der Sichtweite fliegen wollen, müssen wir uns für die Kategorie Spezifisch interessieren. Bislang konnten wir in Deutschland bis zu 100 Meter hochfliegen. Ab Januar werden wir 120 Meter vom Startpunkt fliegen können. Eine Ausnahme bildet die Umgehung eines Hindernisses, das höher als 105 m ist - dann kann man es in einem Abstand von 50 m horizontal in einer Höhe von 15 m überfliegen werden.

  1. Geozonen / Flugzonen

Anstelle der derzeitigen Luftzonen für Drohnennutzer werden geographische Zonen eingeführt, die in drei Kategorien unterteilt sind:

- DRA-I-Zone - enthält Informationen, die zur Gewährleistung der Flugsicherheit notwendig sind, einschließlich Navigationswarnungen

- DRA-R-Gebiet - Sperrgebiet, in dem bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Flug durchzuführen

- DRA-P-Zone – Flugverbotszone

DJI Mavic Mini und Mini 2 (oder andere unter 250 g) werden im DRA-I fliegen können, sobald die Zoneninformationen gelesen wurden, und im DRA-R, sobald die Zonenanforderungen erfüllt sind.

 

 

  1. DIE FLUGREGELN UND ANDERE - IMMER NOCH DIE GLEICHEN

Denken Sie daran, dass die neuen europäischen Regelungen nicht komplett die bestehenden deutschen Regelungen ersetzen. Daher sind die Bestimmungen über die feuerfeste Platte mit Daten, die Versicherung oder die Unmöglichkeit des Überfliegens von Privateigentum nach wie vor relevant. Informiere dich dazu auf unserem Artikel - wo darf ich eine Drohne fliegen!

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