Europäische Lizenzen EU Kompetenznachweis (A1-A3), EU Fernpilotenzeugnis (A2) und weitere - was ist der Unterschied?

23-02-2021

Mit Beginn der neuen Drohnenregularien ab Januar 2021 muss jeder Drohnenpilot dessen Drohne mehr als 250 Gramm wiegt oder eine Kamera hat, eine Europäische Lizenz machen. Die Basiskategorie, die für alle verpflichtend ist, ist die A1-A3-Kategorie mit einfacher Prüfung. Eine zusätzliche Option für mehr Möglichkeiten ist die A2-Kategorie. Für schwerere oder kompliziertere Flüge gibt es eine zusätzliche Kategorie.

Im Verlauf beantworten wir, worin diese sich unterscheiden und wie man sich darauf vorbereitet:

- Was bringt der EU Kompetenznachweis (A1-A3)

- Wer darf diesen nutzen

- Wie man den EU Kompetenznachweis (A1-A3) erhält

- Für wen das zusätzliche EU Fernpilotenzeugnis (A2) erhältlich ist

- Wie man sich darauf vorbereitet und dieses erhält

- Welche weiteren europäischen Lizenzen gibt es und wie sind diese möglich

 

EU Kompetenznachweis (A1-A3)

Allgemeine Informationen:

Der EU Kompetenznachweis ist die Basiszertifizierung, die alle Drohnenbenutzer ohne Ausnahme machen müssen!

Er berechtigt dazu, Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 900 Gramm oder der CE Klassenkennzeichnung C1 bis zu einer Höhe von 120 Metern zu fliegen. Eine Haftpflichtversicherung der Drohne ist Pflicht.

Ein großer Vorteil ist der Flug über einzelne Personen (aber nicht über Menschenmassen!!)

Wie man diese bekommt?

Es ist ganz einfach. Alles, was Sie tun müssen, ist auf die LBA-Website zu gehen:

Im Trainingsmodul festigen Sie Ihr Wissen und qualifizieren sich für die anstehende Prüfung. Das Trainingsmodul enthält 20 Multiple Choice Aufgaben, die beliebig häufig aufgerufen werden können. Wenn 75% der Aufgaben richtig beantwortet sind, können Sie sich zur Durchführung der Prüfung registrieren. Die Online-Theorieprüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten. Sind 75% der Prüfungsfragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung als bestanden. Auch die Online-Prüfung kann mehrmals wiederholt werden. In ca. einer Stunde ist Prüfung und Probeprüfung durchlaufen. 

Die Abnahme der Online-Theorieprüfung und die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 sind gebührenpflichtig. Es fallen Gebühren in Höhe von 25,00 € für die Ausstellung an.

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EU Fernpilotenzeugnis (A2)

Allgemeine Informationen

Diese Zertifizierung ist für alle Drohnenbenutzer, die Drohnen mit einem Gewicht über 500 Gramm betreiben oder einen eine Drohne mit der CE Klassenkennzeichnung C2* besitzen.

- Sie erlaubt das Fliegen in einem Abstand von 50 Metern zu Menschen (Drohnen mit der CE Klassenkennzeichnung C2*und einem Gewicht von 500 Gramm bis 2 kg.)

- Sie ermöglicht den Drohnenflug in einer Entfernung von 30 Metern oder sogar von 5 Metern im Langsamflugmodus (Drohnen mit der CE Klassenkennzeichnung C2*) zu Personen.

Woran erkenne ich den CE Klassenaufkleber? Schauen Sie in der Fußnote am Ende nach!

Auch hier fliegen wir mit versicherter Drohne in einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Boden.

Wie man sie bekommt?

  • Besuche die Webseite (https://lba-openuav.de/)
  • Besuche die Online Schulung für A1/A3 (optional)
  • Schließe das Probetraining mit 75% richtigen Fragen ab
  • Registriere dich als Pilot
  • Lege die kostenlose A1/A3-Prüfung ab
  • Drucke Deinen EU Kompetenznachweis nach bestandener Prüfung aus
  • Praktisches Selbsttraining (Eigenerklärung) nach EASA-Richtlinien selbst oder mit einer Flugschule absolvieren

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Ausführliche Beschreibung ab Punkt 6

Nach Erhalt des EU Fernpilotenzeugnisses bereitest Du die entsprechenden Dokumente vor. Die A1/A3-Bescheinigung, die online abgeschlossen und per Email über das LBA zugesandt wurde. Außerdem benötigst Du Die Bescheinigung zur praktischen Eigenerklärung. Damit bestätigst Du, dass du eine praktische Erfahrung in Form eines Selbststudiums gemacht hast, die dich zu sicheren Flug befähigt. Dies beinhaltet im Einzelnen:

  • Vorbereitung für den Flugbetrieb
  • Vorbereitung auf den Flugbetrieb
  • Flüge unter normalen Bedingungen, bei denen Sie Schwebeflüge, angemessene Drehungen, Richtungs- und Höhenänderungen usw. durchführen
  • Flüge unter abnormalen Bedingungen, d. h. wenn ein Unbeteiligter auftaucht, eine andere Drohne auftaucht oder Ihre Drohne ausfällt
  • Ende des Fluges, Briefing und Debriefing

Du kannst die vollständige Spezifikation HIER <>

finden. Ein Muster der Erklärung wird auch von der Flugschule zur Verfügung gestellt. Es lohnt sich, sie sorgfältig zu lesen, da Sie wissen müssen, was Sie unterschreiben. Falls Sie sich unsicher fühlen können Sie können Sie Stunden bei einem erfahrenen Ausbilder kaufen, der Sie entsprechend dieser Richtlinien schult.

  • Der nächste Schritt ist die Vorbereitung auf die Prüfung. Derzeit gibt es zwei gängige Formen
  • Eigenstudium mit Hilfe der Lernmaterialien der Flugschule (Digital)
  • Geführte Schulung mit einem Dozenten Online in der Gruppe (4-6 Personen) - Fragen an eine erfahrene Person während der Schulung sind möglich.

WAS IST, WENN ICH NÄHER ODER WEITER FLIEGEN MÖCHTE?

Angenommen, Du möchtest einen Flug in einer größeren Höhe als 120 Meter durchführen, oder eine Drohne über einer Ansammlung von Menschen fliegen, oder eine schwere Drohne mit 4 Kilogramm Gewicht in der Nähe von Gebäuden fliegen. Die aktuellen Vorschriften der OPEN-Kategorie lassen dies nicht zu unabhängig davon, ob Du A1, A2 oder A3 zertifiziert bist.

Aus diesem Grund wurde die spezielle Kategorie geschaffen. Sie enthält zwei europäische Szenarien (VLOS - STS.01, BVLOS - STS.02), die nach Einhaltung der entsprechenden Verfahren das Fliegen unter diesen Voraussetzungen ermöglichen. Darüber hinaus haben einige europäische Länder ihre nationalen Szenarien deklariert, die nur im Land verfügbar sind. Erste Szenarien werden bis Ende 2021 durchführbar sein.

Leider haben wir in Deutschland noch keine nationalen Szenarien und die europäischen Szenarien werden erst im Dezember 2021 in Kraft treten. Wir müssen uns also noch gedulden.

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