Wichtige Änderungen im Drohnengesetz ab 1. Januar!
Mit dem letzten Tag im Dezember 2023 ist die Übergangszeit zwischen den alten, vor 2021 geltenden nationalen Drohnenvorschriften und den neuen, europäischen, die seit Anfang 2021 gelten, zu Ende. Lesen Sie hier, was sich geändert hat.
1. Offene Kategorie – Einschränkungen für alte Drohnen, ohne CE-Zertifizierung
Wenn Ihre Drohne über 250 Gramm wiegt und keine Zertifizierungsplakette (C0, C1, C2) hat, dürfen Sie sie in der Kategorie A3 fernab von Menschen fliegen.
Mehr zu den Zertifizierungsklassen haben DJI und auch wir im Artikel vorbereitet: „Was ist mit meiner alten Drohne?“
2. Sonderkategorie / Specific Category – EU-Standardszenarien für Spezialeinsätze sind bekanntgegeben.
Mit dem neuen Jahr traten die Szenarien STS 01 und STS 02 für Einsätze in Sonderkategorien (außerhalb der Kategorie „Offen“) in Kraft. Dies sind die Szenarien für VLOS- bzw. BVLOS-Operationen.
Mehr über die Sonderkategorie und STS schreiben wir in den Artikeln:
- Wie man legal in STS 01 und STS 02 fliegt
Wenn Sie sich für eine STS-Schulung interessieren, dann werfen Sie einen Blick auf unser Angebot. Sie finden es hier:
- Theoretische Ausbildung für STS - Angebot und weitere Informationen
- Praktikum für STS - Angebot und weitere Informationen
3. Keine Informationen mehr über Vorgänge in bestehenden nationalen Standardszenarien (NSTS)
Jedes EU-Land war vor der neuen Gesetzgebung in der Lage, sein eigenes nationales Standardszenario für Operationen in Sonderkategorien zu erstellen. Deutschland bereitete nur eines vor – STS.FARM genannt, welches für Drohneneinsätze zum Sprühen (von z. B. Pestiziden) vorgesehen war. Mit dem 1. Januar können keine neuen Aussagen über den Einsatz dieses Szenarios im Betrieb getroffen werden. Wer eine solche Erklärung vor dem 31. Dezember abgegeben hat, darf das Szenario erst Ende 2025 nutzen.